Führungszeugnis beantragen: Das müssen Antragsteller beachten. Alle Infos zu Formularen, Kosten & Bearbeitungsdauer.
Das Führungszeugnis, das früher auch "polizeiliches Führungszeugnis" oder "Unbescholtenheitszeugnis" genannt wurde, ist eine behördliche Bescheinigung über die bisherigen Vorstrafen einer Person. Wie beantragt man ein Führungszeugnis in Berlin? Hier erhalten Sie alle Informationen zur Antragstellung bei den Berliner Berhörden.
Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?
Jede Person ab 14 Jahren sowie gesetzliche Vertretungspersonen können ein Führungszeugnis beantragen. Das Zeugnis wird über den betreffenden Inhalt des Registers (Führungszeugnis) ausgestellt und kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.
Wie beantragt man ein Führungszeugnis in Berlin?
Das Führungszeugnis muss durch die betroffene Person persönlich beantragt werden: Entweder bei der örtlichen Meldebehörde - in der Hauptstadt sind das die Berliner Bürgerämter - mit Personalausweis oder Reisepass oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz.
Bei Minderjährigen oder anderen Personen, die gesetzlich vertreten werden, kann auch die Vertretungspersonen einen Antrag stellen. Allerdings ist eine Bevollmächtigung zur Antragstellung nicht möglich. Die Vertretungsperson muss bei der Antragstellung ihren Status als gesetzliche Vertretung nachweisen.
Das sind die Voraussetzungen:
- Wohnsitz: Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich in Berlin auf.
- Mindestalter: Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
- Persönliche Antragstellung: Grundsätzlich gilt die persönliche Vorsprache im Bürgeramt.
- Für ein Europäisches Führungszeugnis: Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union .
Welche sind die Zuständigen Behörden in Berlin?
Die Dienstleistung kann bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Hier können Sie einen Termin buchen, um ein Führungszeugnis zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf das Führungszeugnis (online, persönlich oder schriftlich möglich).
- gegebenfalls Zahlungsbeleg für Gebühren: Wenn der Antrag schriftlich gestellt wurde, sollten die Gebühren vorab auf das Konto des Bezirks überwiesen werden und der Zahlungsbeleg dem Antrag beigefügt werden.
- Personalausweis oder Reisepass: Bei schriftlichem Antrag eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Für ein behördliches Führungszeugnis wird außerdem der Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist, benötigt sowie ein deren Aktenzeichen und Verwendungszweck. Für ein erweitertes Führungszeugnis wird die schriftliche Aufforderung der berechtigten Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis einsehen möchte.
Kann man ein Führungszeugnis schriftlich beantragen?
Ja, neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis auch schriftlich beantragt werden. Dazu muss ein formloses Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt geschrieben werden, in dem folgende Personendaten enthalten sind:
- Geburtstag
- Geburtsname
- evtl. abweichender Familienname
- Vorname/n,
- Geburtsort,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift
Außerdem muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Es ist zu empfehlen, sich vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung zu setzen, um sich über die aktuellen Erfordernisse und die anfallenden Gebühren zu informieren.
Kann man ein Führungszeugnis im Internet beantragen?
Ja, das Führungszeugnis kann online beantragt werden. Dazu ist ein elektronischer Personalausweis erforderlich oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein entsprechendes Kartenlesegerät. Der Antrag kann über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt werden.
Hier geht es zum Online-Portal für das Führungszeugnis.
Wer bekommt das Führungszeugnis ausgehändigt?
Das Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ausgestellt sein. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.
Kann man das Führungszeugnis auch persönlich abholen?
Ja, die Person, die den Antrag gestellt hat, kann sich das Privatführungszeugnis beim Bundesamt für Justiz aushändigen lassen. Dazu benötigt man den bei der Meldebehörde aufgenommenen und ausgehändigten Originalantrag sowie einen Lichtbildausweis.
Achtung: Ein Europäisches Führungszeugnis wird nicht ausgehändigt. Das betrifft Antragsteller, die neben oder anstatt der deutschen, die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten besitzen.
Wie lauten die Kontaktdaten für Besucher?
Die Anschrift des Bundesamtes lautet:
Bundesamt für Justiz
– Besucherservice –
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Wie sind die Öffnungszeiten des Bundesamtes für Justiz?
Ab dem 11. Januar 2021 ist der Besucherservice des Bundesamts für Justiz montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.
Was kostet ein Führungszeugnis?
Ein Führungszeugnis kostet derzeit 13,00 Euro. Die Gebühr wird bei der Antragstellung bei der zuständigen Meldebehörde fällig.
Gibt es eine Gebührenbefreiung?
In bestimmten Fällen ja – unter anderem können Ehrenamtliche, die das Zeugnis für ihre Tätigkeit brauchen, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende, die Bafög beziehen, Empfänger von ALG II oder Sozialhilfe und Vollzeitpflegepersonen von den Gebühren befreit werden.
Hier finden Sie die genauen Bedingungen für eine Gebührenbefreiung.
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungsdauer variiert in der Regel zwischen einer und zwei Wochen und hängt von der Gesamtzahl der Anträge ab. Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann wesentlich länger in Anspruch nehmen, da bei diesem auch die Registereinträge der Herkunftsländer abgefragt werden.
Bei Fragen zum Bearbeitungsstand kann man das Kontaktformular des Bundesjustizamtes nutzen. Der Betreff sollte "Führungszeugnis" lauten.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses in Berlin.